Elternvertretung

Schuljahr 2016/17

Im niedersächsischen Schulsystem spielen auch die Eltern eine wichtige Rolle. Sie können z.B. am Elternsprechtag oder an anderen vereinbarten Terminen Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern führen.Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten.
Zu Beginn des Schuljahres finden in den ersten und dritten Klassen Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaften für zwei Jahre gewählt werden. Die Elternvertretungen aller Klassen bilden den Schulelternrat.
Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberechtigten können hierfür kandidieren
(Ausführliche Informationen zur Elternarbeit bietet die Website des Landeselternrates Niedersachen.)

Elternräte der Grundschule Bad Sachsa

Nachdem die Klassenelternräte in den ersten und dritten Klassen neu gewählt worden sind, tritt der Schulelternrat zusammen, um seine Vorsitzenden, Stellvertreter und Mitglieder in den Konferenzen, im Schulvorstand und im Schulausschuss der Stadt Bad Sachsa neu zu wählen.
Zu den Klassenelternratswahlen laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein, zur Wahl der Funktionen im Schulelternrat die bisherigen Vorsitzenden.

Wahlordnung zur Wahl der Elternvertreter in den Schulvorstand

Der Schulvorstand der Grundschule Bad Sachsa setzt sich wie folgt zusammen:

  • 8 Mitglieder insgesamt, davon
  • 4 VertreterInnen aus dem Kollegium (inkl. Schulleitung)
  • 4 ElternvertreterInnen

§ 1
Die Wahlen finden auf der ersten ordnungsgemäß einberufenen Schuleltern-
ratssitzung des Schuljahres statt. Mit der Durchführung der Wahl wird der Vorsitz des Schulelternrats betraut. Es werden 4 VertreterInnen aus dem Kreis der am Wahlabend anwesenden ElternvertreterInnen bzw. Eltern gewählt.

§ 1a
Es wird in 2 Wahlgängen gewählt. Im ersten Wahlgang werden die Mitglieder gewählt. Im zweiten Wahlgang werden die Vertreter gewählt.

§ 2
Es werden 4 Ersatzmitglieder gewählt, die nicht Personen gebunden sind. Die Ersatzmitglieder vertreten in festgesetzter Reihenfolge, verhinderte Mitglieder bzw. ersetzen ausgeschiedene Mitglieder.

§ 3
Die Wahlen finden geheim statt. Pro Elternvertreter sind höchstens vier Stimmen zulässig. Eine Kumulation der Stimmen ist unzulässig!

§ 3a
In einem weiteren Wahlgang werden die StellvertreterInnen gewählt.

§ 4
Die Wahlen werden schriftlich protokolliert.

§ 5
Die ElternvertreterInnen bzw. Eltern für den Schulvorstand werden für 2 Jahre gewählt.

§ 6
Sollte ein/e gewählte ElternvertreterIn aus nicht vorhersehbaren Gründen vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, wird ein/eElternvertreterIn auf der nächsten Schulelternratssitzung in den Schulvorstand nach gewählt.