Der Vorstand

Dem amtierenden Vorstand gehören an:

1. Vorsitzende

2. Vorsitzende

Kassenwartin

Schriftführerin

Beisitzer

 

von rechts nach links

Satzung

§ 1 NAME – SITZ – GESCHÄFTSJAHR
Der Verein trägt den Namen Förderverein der Grundschule Bad Sachsa, hat seinen Sitz in Bad Sachsa, Pfaffenwiese 16. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 ZWECK 
Der Verein verfolgt das Ziel die Bildung und Erziehung an der Grundschule Bad Sachsa zu fördern, er

  • unterstützt die pädagogischen und kulturellen Bestrebungen der Schule
  • fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften und unterstützt den Schulelternrat in der Erfüllung seiner Aufgaben
  • hilft im Bedarfsfall einzelnen Schülern

§ 3 GEMEINNÜTZIGKEIT 
3.1
Gemäß §2 der Satzung werden durch den Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele verfolgt. Sie entsprechen den in der Abgabenordnung (§51 ff AO) genannten „steuerbegünstigten Zwecken“. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine politischen, konfessionellen und vorrangig eigenwirtschaftliche Ziele.

3.2
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten zu keinem Zeitpunkt Anteile am Vereinsvermögen.

§ 4 MITGLIEDSCHAFT
4.1
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

4.2
Die Mitgliedschaft endet: durch Austritt nach schriftlicher Kündigung bis zum 30.09. eines Jahres, durch den Tod des Mitglieds, durch Ausschluss auf schriftlichen Antrag.
Gegen den Ausschluss kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch erhoben werden.

§ 5 BEITRAG
Der Beitrag ist als Jahresbeitrag bei Eintritt und danach jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6 ORGANE
Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand

§ 7 DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
7.1
Die Versammlung bestimmt die Richtlinien und entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch Satzung oder Beschluss der Versammlung dem Vorstand übertragen sind.
Folgende Aufgaben bleiben ihr vorbehalten: Wahl und Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderung, Beitragsbemessung

7.2
Zur Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr, mit einer Frist von 7 Tagen, durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse und im Aushang der Schule mit Angabe der Tagesordnung eingeladen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen: auf Antrag des Vorstandes, auf Antrag von mindestens 5 Mitgliedern

7.3
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens 11 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten.

§ 8 VORSTAND
8.1
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der/ die 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende.
Beide Vorsitzenden sind jeweils allein vertretungsberechtigt.

  • Der gesamte Vorstand setzt sich aus folgenden ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen:
  • der/dem ersten Vorsitzenden
  • der/dem zweiten Vorsitzenden
  • der/dem Kassenwart/in
  • der/dem Schriftführer/in
  • bis zu drei Beisitzer/innen

8.2
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand wird versetzt gewählt, d.h. der/die Vorsitzende und der/die Kassenwart/in im ungeraden Jahr sowie der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer(in) und bis zu 3 Beisitzer/innen im geraden Jahr.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, ist der Vorstand berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein anderes Mitglied zu berufen.

8.3
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Über jede Vorstandsitzung wird ein Protokoll geführt.

8.4
Der Vorstand nimmt die Interessen des Vereins wahr. Er ist zuständig für die laufende Vereinsarbeit, verwaltet sein Vermögen und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

§ 9 KASSENPRÜFUNG
Für die Prüfung der Vereinskasse sind von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Die Amtsdauer der einzelnen Kassenprüfer/innen läuft aber zeitversetzt, so dass alljährlich ein/e Kassenprüfer/in neu zu wählen ist.
Die Kassenprüfer/innen prüfen gemeinschaftlich einmal im Jahr das Rechnungswesen des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung darüber. Die Kassenprüfer/innen gehören nicht dem Vorstand an.

§ 10 SATZUNGSÄNDERUNGEN
Eine Satzungsänderung erfordert eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung.

§ 11 Eigentum
Alle materiellen Gegenstände und Werte, die der Verein erworben hat bzw. die ihm als Schenkung oder Spende übertragen wurden, sind Eigentum des Vereins und werden der Grundschule Bad Sachsa für ihren Gebrauch zur Verfügung gestellt.

§ 12 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
12.1
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

12.2
Eine Auflösung des Vereins erfordert eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung.

12.3
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die oder der Vorsitzende und die oder der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich im Übrigen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 47 ff BGB).

12.4
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke wird das, nach Abzug aller Verbindlichkeiten, verbleibende Vereinsvermögen zur Durchführung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Projekte oder Aktionen der Grundschule Bad Sachsa übertragen, oder an andere gemeinnützige Vereine übertragen, welche es für Bildung und Erziehung im Sinne der Satzung zu verwenden haben.

Die Satzung wurde laut Beschluss der Mitgliedersammlung am 06.02.2013 erstellt und am 10.02.2016 im § 8.2 geändert

Bad Sachsa, den 06.02.2013 / 10.02.2016